Aktuelle-Information

 

Stadtverband d. Gartenfreunde Halle/S. Krausenstr. 22, 06112 Halle (Saale)
Halle (Saale), 25.06.2025


Genehmigungspflicht für Feuerwerke auf dem Stiftungsgelände


Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
liebe Vorsitzende,
der Grundstückseigentümer – in diesem Fall die Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii – hat uns
darüber informiert, dass bei geplanten Feuerwerken im Rahmen von u.a. Feierlichkeiten unbedingt
ein Genehmigungsverfahren einzuhalten ist.
Dies gilt auch für jede andere Form pyrotechnischer Vorführungen.


Bitte beachten Sie folgendes Verfahren:
Ein Antrag ist zunächst beim Stadtverband zu stellen.
Der Stadtverband holt in diesem Zuge die Zustimmung des Grundstückseigentümers ein.
Zusätzlich ist eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
Diese Genehmigung muss dem Stadtverband vorgelegt werden.
Ein Feuerwerk ohne entsprechende Genehmigung des Bodeneigentümers Stiftung Hospital
St. Cyriaci et Antonii ist nicht gestattet.
Wir bitten um Beachtung dieser Regelung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den
reibungslosen Ablauf sicherzustellen.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klemmstein
Vorsitzender