Aktuelle-Information

 24.11.2025- Ergänzungen 15.12.2025

 

Liebe Gartenfreunde,

wir möchten Euch noch einmal auf das Wichtige/Aktuelle für das nächste Gartenjahr 2026 hinweisen:

 

- die Umlagen/Gemeinschaftsleistungen für 2026 erfolgen leider auf nur noch

  303 Mitglieder/Pächter, entsprechend höher werden die Beiträge ausfallen.

 

- zur Abholung der Rechnung sind die nicht geleisteten Pflichtstunden im Büro zu

  begleichen (für 2025 noch 20,-€/Stunde)

 

- bis 30.01. kann eine Ratenzahlung (max. 3 Raten) vereinbart werden

- bei Nichtzahlung der Rechnung zum 28.02. laut unserer Satzung erfolgt, auf

  Grund der schlechten Zahlungsmoral einiger Mitglieder, die Übergabe

  an das Inkassobüro, was uns Aufwand und Kosten für das Mahnverfahren

  ersparen wird (Bringschuld) - die Stromversorgung wird gebührenpflichtig

  eingestellt 

 

- Pflichtstunden sind spätestens bis 30.05. des Jahres anzumelden-unangemeldet

  findet keine Arbeitseinteilung statt. (Ausnahmen nach Rücksprache)

 

Kosten/Umlage der Gasanlage:

Gesamtbetrag 9727,-€- abzügl. 3000,-€ aus Ansparung/Rücklagen = Umlagebetrag 6727,-€

 

Wasserverlustrechnung:

Da der Verlust der Wasserabrechnung, wegen später Zustellung der HWS (ca. 15. Januar) immer rückwirkend berechnet wird, ist in diesem Jahr leider wieder ein hoher Wasserverlust aus 2024 auf der Rechnung 2026 zu verzeichnen, resultierend noch aus dem großen längeren Wasserschaden-2023/24. Betrag= 22,53 €. Die Aufstellung der Berechnung kann im Büro eingesehen oder ausgehändigt werden. (Verbrauch lt. HWS und der Pächter gesamt. Die Zahlen lügen leider nicht)

Ende Januar 2026 kann der aktuelle Verlust für 2025 (nach Reparatur) ermittelt werden. Zusätzlich sind dringend notwendige Maßnahmen geplant.

Wasseruhren generell !
- jeder Pächter ist für  sein Stromzähler sowie der Wasseruhr selbst

  verantwortlich
- auf der Rechnung ist der aktuelle Stand/Ablauf der Wasseruhr ersichtlich

 

Trotz mehrerer Ermahnungen auf den vorherigen Rechnungen blieben abgelaufene Wasseruhren in Betrieb, welche eventuell den eigentlichen Verbrauch gar nicht mehr richtig zählen, mittlerweile sind

2026 - 117 Wasseruhren zu erneuern, was von der Wasserkommission und Spartenverantwortlichen geprüft werden wird. – die Wasserversorgung wird gebührenpflichtig eingestellt

 

Wir erwarten bitte die Einhaltung der Pflichten/Bestimmungen/Beschlüsse eines jeden Mitgliedes, insbesondere auch die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung im nächsten Jahr, da einige Parzellen aussehen wie Leestände. 

 

Danke

Euer Vorstand

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 Bitte beachtet die geänderten Sprechzeiten ab 01.10.2025

 

in der Nebenzeit vom 01.10. bis 31.03. 

 

Dienstag und Donnerstag  von 12:00 Uhr bis 16:Uhr 

 

Mittwoch   geschlossen 

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27.09.2025

Beschlüsse zur Delegiertenversammlung am 27.09.2025 

zu leistende Pflichtstunden ab 2026                                 

Alter                                     Pflichtstunden

 

18-69                                      12

70-79                                        6

Ab 80                                    keine Stunden

 

 Pflichtstundensatzerhöhung:

ab 2026-   Erhöhung auf 30,00 Euro/Stunde 

Die Satzung und Gebührenordnung wurden ebenfalls am 27.09.2025 von der Delegiertenversammlung beschlossen. 

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 Halle, 10.07.2025

Bei der Anlagenbegehung am 17.06.2025 mit Vertretern des Stadtverbandes,Landesverbandes und der Stiftung St. Cyriaci et Antonii wurden folgende Probleme an- und besprochen.
Die Aufgaben des Vorstandes sind Durchsetzung der Pachtsache

 

- in sehr vielen Parzellen keine kleingärtnerische Nutzung 3/3 Teilung erkennbar
- zu hohe Obstbäume in den Parzellen,
- zu hohe Wildbäume, Koniferen in manchen Parzellen und Leerständen
- einige Wege unbegehbar, Zuwucherungen / Überhänge
- Müllentsorgung der Pächter in den Leerständen
- Prüfung sämtlicher Bauanträge, eventueller Rückbau erforderlich
- Poolaufstellung- eingelassene Pools sind grundsätzlich verboten
- Prüfung der bestehenden Pflegeverträge
- Überarbeitung unseres Pachtvertrages/ Gartenordung
- Erhöhung der gemeinnützigen Pflichtstunden auf Grund des Zustandes und Größe der Gartenanlage sowie eine Erhöhung des Stundensatzes, was in vielen Anlagen bereits beschlossen wurde.

 

Es war unübersehbar, dass man sich in einem Schockzustand befand, je weiter wir zur B100 und Mühlrain gelaufen sind. Dabei wurden sehr viele Fotos seitens des Stadtverbandes erstellt. Ein Rückbau oder Rückgabe eines Teilstücks des Pachtlandes, steht für den Grundeigentümer nicht zur Diskussion. Laut Generalpachtvertrag wurde das Land zur kleingärtenerischen Nutzung verpachtet und überlassen.

Bei Nichterfüllung des Zwecks, kann der Grundeigentümer den Generalpachtvertrag kündigen. Eine Vertragsverletzung im Rahmen eines Generalpachtvertrages liegt vor, wenn eine Partei ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, z.B. nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Pachtsache oder Vernachlässigung…

 

Fakt ist, es muss sich für den Erhalt unserer Anlage etwas ändern, auch das Bewusstsein und die Einstellung der Gartenfreunde zum Vereinsleben selbst.

 

 (Jeder rechnet erst was er für 12 Stunden zu zahlen hat, statt zu überlegen wie er sich mit einbringen könnte. Das ist wirklich traurig und bringt uns kein Stück weiter.)

 

 

Hello World

All das bedeutete nichts Gutes. Wer würde ihm schon folgen, spät in der Nacht und dazu noch in dieser engen Gasse mitten im übel beleumundeten Hafenviertel? Gerade jetzt, wo er das Ding seines Lebens gedreht hatte und mit der Beute verschwinden wollte! Hatte einer seiner zahllosen Kollegen dieselbe Idee gehabt, ihn beobachtet und abgewartet, um ihn nun um die Früchte seiner Arbeit zu erleichtern? Oder gehörten die Schritte hinter ihm zu einem der unzähligen Gesetzeshüter dieser Stadt, und die stählerne Acht um seine Handgelenke würde gleich zuschnappen? Er konnte die Aufforderung stehen zu bleiben schon hören. Gehetzt sah er sich um. Plötzlich erblickte er den schmalen Durchgang. Blitzartig drehte er sich nach rechts und verschwand zwischen  Das bedeutete nichts Gutes. All das bedeutete nichts Gutes. Wer würde ihm schon folgen, spät in der Nacht und dazu noch in dieser engen Gasse mitten im übel beleumundeten Hafenviertel?

 

Gerade jetzt, wo er das Ding seines Lebens gedreht hatte und mit der Beute verschwinden wollte! Hatte einer seiner zahllosen Kollegen dieselbe Idee gehabt, ihn beobachtet und abgewartet, um ihn nun um die Früchte seiner Arbeit zu erleichtern? Oder gehörten die Schritte hinter ihm zu einem der unzähligen Gesetzeshüter dieser Stadt, und die stählerne Acht um seine Handgelenke würde gleich zuschnappen?

 

Er konnte die Aufforderung stehen zu bleiben schon hören. Gehetzt sah er sich um. Plötzlich erblickte er den schmalen Durchgang. Blitzartig drehte er sich nach rechts und verschwand zwischen  Das bedeutete nichts Gutes.

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Halle, 28.06.2025

 

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

 

mit großer Sorge müssen wir euch über eine alarmierende Entwicklung informieren:

Immer wieder werden Kleingartenanlagen Opfer von schweren Brandanschlägen.
Allein innerhalb einer Woche (im Frühjahr 2024) wurden in einer unserer Gartenanlagen sechs Lauben komplett zerstört und drei weitere erheblich beschädigt.
Neun Brandvorfälle in so kurzer Zeit – das hat uns alle erschüttert.

 

Auch in unserer Anlage haben Brände bereits 10 Lauben völlig zerstört und Weitere in Mitleidenschaft gezogen. (letzter Brand erst 2022)

 

Diese Brände hinterlassen nicht nur verbrannte Erde, sondern auch Verzweiflung, Unsicherheit – und erhebliche finanzielle Schäden, die jede und jeder von uns persönlich tragen müsste. Denn:

Ohne Versicherung trägt der/die Laubenbesitzer/in den gesamten Schaden selbst.

 

Das betrifft:

  • Die abgebrannte Laube selbst
  • Alle weiteren Baulichkeiten auf der Parzelle (z. B. Terrasse, Zaun, Schuppen)
  • Gartenmöbel, Geräte, Werkzeuge
  • Und sogar Bäume, Sträucher, Ernten, Gartenkulturen

Warum handeln jetzt wichtig ist

Nur ein sehr kleiner Teil unserer Mitglieder hat bisher eine Brandversicherung abgeschlossen – dabei sind die Beiträge im Verhältnis zum Risiko gering und der Abschluss unkompliziert.

Wir möchten euch deshalb dringend empfehlen, eine solche Versicherung abzuschließen – jetzt….bevor etwas passiert.

 

Unser Angebot über die Württembergische Versicherung (Rahmenvertrag):

  • Jahresbeitrag:        31,-€   oder        41,- €
  • Grunddeckung: 5000,-€            10.000,- €
    • Gilt für alle baulichen Anlagen, Gartenkulturen, Pflanzen

           Individuelle Erweiterung möglich:

  •  Individuelle Erweiterung möglich: s. Versicherungsantrag
    • Je 1.000 € zusätzliche Deckung: +2 € jährlich
    • Erweiterbar um Schutz gegen Vandalismus, Einbruch, Sturm, Leitungswasser u.v.m.

Vorteile:

Günstiger Gruppenvertrag
Einfache Abwicklung über den Vorstand
Schutz im schlimmsten Fall – wenn ihr ihn am meisten braucht

 

Was ist zu tun?

  • Füllt das Formular zur Versicherungsmeldung aus
  • (zu finden unter Download unserer Homepage oder holt euch den Antrag im Büro ab)
  • Gebt es beim Vorstand ab oder sendet es per E-Mail
  • Wir kümmern uns um die Abwicklung und Rückmeldung

Bitte nehmt dieses Thema ernst.


Ein Brand ist schnell entfacht – und was man über Jahre liebevoll aufgebaut hat, kann in Minuten verloren sein.
Mit einer Versicherung könnt ihr den finanziellen Schaden zumindest absichern.

Für Rückfragen oder Hilfe beim Ausfüllen stehen wir euch jederzeit gern zur Verfügung.

Sichert eure Parzelle – schützt eure Arbeit, eure Ernte und euren Rückzugsort.

herzliche Grüße
Euer Vorstand

 

 

Stadtverband d. Gartenfreunde Halle/S. Krausenstr. 22, 06112 Halle (Saale)
Halle (Saale), 25.06.2025


Genehmigungspflicht für Feuerwerke auf dem Stiftungsgelände


Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
liebe Vorsitzende,
der Grundstückseigentümer – in diesem Fall die Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii – hat uns
darüber informiert, dass bei geplanten Feuerwerken im Rahmen von u.a. Feierlichkeiten unbedingt
ein Genehmigungsverfahren einzuhalten ist.
Dies gilt auch für jede andere Form pyrotechnischer Vorführungen.


Bitte beachten Sie folgendes Verfahren:
Ein Antrag ist zunächst beim Stadtverband zu stellen.
Der Stadtverband holt in diesem Zuge die Zustimmung des Grundstückseigentümers ein.
Zusätzlich ist eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
Diese Genehmigung muss dem Stadtverband vorgelegt werden.
Ein Feuerwerk ohne entsprechende Genehmigung des Bodeneigentümers Stiftung Hospital
St. Cyriaci et Antonii ist nicht gestattet.
Wir bitten um Beachtung dieser Regelung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den
reibungslosen Ablauf sicherzustellen.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klemmstein
Vorsitzender