24.11.2025- Ergänzungen 15.12.2025
Liebe Gartenfreunde,
wir möchten Euch noch einmal auf das Wichtige/Aktuelle für das nächste Gartenjahr 2026 hinweisen:
- die Umlagen/Gemeinschaftsleistungen für 2026 erfolgen leider auf nur noch
303 Mitglieder/Pächter, entsprechend höher werden die Beiträge ausfallen.
- zur Abholung der Rechnung sind die nicht geleisteten Pflichtstunden im Büro zu
begleichen (für 2025 noch 20,-€/Stunde)
- bis 30.01. kann eine Ratenzahlung (max. 3 Raten) vereinbart werden
- bei Nichtzahlung der Rechnung zum 28.02. laut unserer Satzung erfolgt, auf
Grund der schlechten Zahlungsmoral einiger Mitglieder, die Übergabe
an das Inkassobüro, was uns Aufwand und Kosten für das Mahnverfahren
ersparen wird (Bringschuld) - die Stromversorgung wird gebührenpflichtig
eingestellt
- Pflichtstunden sind spätestens bis 30.05. des Jahres anzumelden-unangemeldet
findet keine Arbeitseinteilung statt. (Ausnahmen nach Rücksprache)
Kosten/Umlage der Gasanlage:
Gesamtbetrag 9727,-€- abzügl. 3000,-€ aus Ansparung/Rücklagen = Umlagebetrag 6727,-€
Wasserverlustrechnung:
Da der Verlust der Wasserabrechnung, wegen später Zustellung der HWS (ca. 15. Januar) immer rückwirkend berechnet wird, ist in diesem Jahr leider wieder ein hoher Wasserverlust aus 2024 auf der Rechnung 2026 zu verzeichnen, resultierend noch aus dem großen längeren Wasserschaden-2023/24. Betrag= 22,53 €. Die Aufstellung der Berechnung kann im Büro eingesehen oder ausgehändigt werden. (Verbrauch lt. HWS und der Pächter gesamt. Die Zahlen lügen leider nicht)
Ende Januar 2026 kann der aktuelle Verlust für 2025 (nach Reparatur) ermittelt werden. Zusätzlich sind dringend notwendige Maßnahmen geplant.
Wasseruhren generell !
- jeder Pächter ist für sein Stromzähler sowie der Wasseruhr selbst
verantwortlich
- auf der Rechnung ist der aktuelle Stand/Ablauf der Wasseruhr ersichtlich
Trotz mehrerer Ermahnungen auf den vorherigen Rechnungen blieben abgelaufene Wasseruhren in Betrieb, welche eventuell den eigentlichen Verbrauch gar nicht mehr richtig zählen, mittlerweile sind
2026 - 117 Wasseruhren zu erneuern, was von der Wasserkommission und Spartenverantwortlichen geprüft werden wird. – die Wasserversorgung wird gebührenpflichtig eingestellt
Wir erwarten bitte die Einhaltung der Pflichten/Bestimmungen/Beschlüsse eines jeden Mitgliedes, insbesondere auch die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung im nächsten Jahr, da einige Parzellen aussehen wie Leestände.
Danke
Euer Vorstand
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Bitte beachtet die geänderten Sprechzeiten ab 01.10.2025
in der Nebenzeit vom 01.10. bis 31.03.
Dienstag und Donnerstag von 12:00 Uhr bis 16:Uhr
Mittwoch geschlossen
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27.09.2025
Beschlüsse zur Delegiertenversammlung am 27.09.2025
zu leistende Pflichtstunden ab 2026
Alter Pflichtstunden
18-69 12
70-79 6
Ab 80 keine Stunden
Pflichtstundensatzerhöhung:
ab 2026- Erhöhung auf 30,00 Euro/Stunde
Die Satzung und Gebührenordnung wurden ebenfalls am 27.09.2025 von der Delegiertenversammlung beschlossen.
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Halle, 10.07.2025
Bei der Anlagenbegehung am 17.06.2025 mit Vertretern des Stadtverbandes,Landesverbandes und der Stiftung St. Cyriaci et Antonii wurden folgende Probleme an- und besprochen.
Die Aufgaben des Vorstandes sind Durchsetzung der Pachtsache
- in sehr vielen Parzellen keine kleingärtnerische Nutzung 3/3 Teilung erkennbar
- zu hohe Obstbäume in den Parzellen,
- zu hohe Wildbäume, Koniferen in manchen Parzellen und Leerständen
- einige Wege unbegehbar, Zuwucherungen / Überhänge
- Müllentsorgung der Pächter in den Leerständen
- Prüfung sämtlicher Bauanträge, eventueller Rückbau erforderlich
- Poolaufstellung- eingelassene Pools sind grundsätzlich verboten
- Prüfung der bestehenden Pflegeverträge
- Überarbeitung unseres Pachtvertrages/ Gartenordung
- Erhöhung der gemeinnützigen Pflichtstunden auf Grund des Zustandes und Größe der Gartenanlage sowie eine Erhöhung des Stundensatzes, was in vielen Anlagen bereits beschlossen wurde.
Es war unübersehbar, dass man sich in einem Schockzustand befand, je weiter wir zur B100 und Mühlrain gelaufen sind. Dabei wurden sehr viele Fotos seitens des Stadtverbandes erstellt. Ein Rückbau oder Rückgabe eines Teilstücks des Pachtlandes, steht für den Grundeigentümer nicht zur Diskussion. Laut Generalpachtvertrag wurde das Land zur kleingärtenerischen Nutzung verpachtet und überlassen.
Bei Nichterfüllung des Zwecks, kann der Grundeigentümer den Generalpachtvertrag kündigen. Eine Vertragsverletzung im Rahmen eines Generalpachtvertrages liegt vor, wenn eine Partei ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, z.B. nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Pachtsache oder Vernachlässigung…
Fakt ist, es muss sich für den Erhalt unserer Anlage etwas ändern, auch das Bewusstsein und die Einstellung der Gartenfreunde zum Vereinsleben selbst.
(Jeder rechnet erst was er für 12 Stunden zu zahlen hat, statt zu überlegen wie er sich mit einbringen könnte. Das ist wirklich traurig und bringt uns kein Stück weiter.)