Aktuelle-Information

Hiermit wird zur nächsten Delegiertenversammlung gemäß §12 der Satzung und Beschluss geladen

 

Datum:   27.09.2025 

Beginn:   10.00 Uhr 

Ort:         Vereinsheim/Gaststätte

                                                               

                          Tagesordnung

 

Top 1     Begrüßung durch den

Vorstandsvorsitzenden 

Top 2    Wahl/Abstimmung Versammlungsleiter 

Top 3     Verlesen des Rechenschaftsberichtes seit Amtszeit, durch den Vorsitzenden 

Top 4     Verlesen des Finanzberichtes durch die Schatzmeisterin. 

Top 5    Berichte über die Belegprüfung durch die Revisionskommission 2023/2024 

Top 6    Abstimmung über die verlesenen Berichte 

Top 7     Entlastung/Teilentlastung des ehem. Vorstandes über die Geschäftsjahre 2023/2024 

Top 8    Abstimmungen: 

 Beschlussvorlage zu 1: Erhöhung der zu leisteten Pflichtstunden von 

                  8 auf 12 Stunden im Jahr 

             Beschlussvorlage zu 2: Erhöhung der zuzahlenden Pflichtstunden 

      20.- Euro auf 30,- Euro  pro Stunde 

                                          - Abstimmung -

Top 9  Abstimmungen/Beschlüsse

der notwendigen Satzungsänderung 

der Gartenordung sowie der Gebührenordnung

 

Alle  Änderungen/Ergänzungen zu Top 9, werden zuvor allen Delegierten zur Prüfung und Beschlussfassung zugestellt/ausgehändigt , jede Änderung muss abgestimmt werden, was Mehrzeit erfordern wird.

 

Top 10   Abschließende Diskussion

 

Anträge der Mitglieder an die Delegierten sind mindestens 7 Tage vor Termin beim Vorstand einzureichen. 

Um die Anwesenheit aller gewählten/benannten Delegierten wird unbedingt gebeten. Danke

 

Euer Vorstand 

Jan Noske 

(Vorstandsvorsitzender)                                                                              

Halle, 14.08.2025

 

 

An alle Mitglieder der Delegiertenversammlung

 

Zur anstehenden Delegiertenversammlung steht eine, schon längst von den Mitgliedern geforderte Satzungsänderung an, ebenfalls die Finanz-Gebührenordnung und die überarbeitete Gartenordnung.

 

Eine Satzungsänderung muss der Delegiertenversammlung vorab angekündigt werden, in der Regel durch Aufnahme in die Tagesordnung der Einladung, zur Delegiertenversammlung.

 

Die Einladung zur Delegiertenversammlung ist fristgemäß bekannt gegeben. 

Aufgrund der umfangreichen Änderungen zur Beschlussfassung, möchten wir Diese er- und überarbeiteten Änderungen, jedem Delegierten umgehend zukommen lassen oder gegen Unterschrift persönlich im Büro aushändigen. (vorteilhaft wegen zu hohem Porto), jedoch mindestens 10 Tage vor der Versammlung.

 

Ausgabebeginn:  ab Tag der Einladung (s. Aushang)

zur 

         Satzung/Gartenordnung zur Beschlussfassung 

- Aufhebung der Delegiertenversammlung je Sparte nur 15 Delegierte - Änderung in allen Punkten auf „Mitgliederversammlung“, sodass jedes Mitglied in den nächsten Mitgliederversammlungen teilnehmen kann und somit Beschlussfähig ist

 -  entsprechend der heutigen Zeit aktuelle, angepasste Änderung, Zusätze in der Satzung und

Gartenordnung 

         Finanz-Gebührenordnung zur Beschlussfassung 

- Ergänzungen/Änderungen

 

Im Vorfeld, beantragen wir selbstverständlich eine Vorabprüfung, der anstehenden 

Änderungen/Ergänzungen der Satzung, beim zuständigen Registergericht Stendal und dem 

Finanzamt Halle/S.

 

Herzliche Grüße 

Euer Vorstand

Halle, den 14.08.2025

  ************************************************

 

 Halle, 10.07.2025

Bei der Anlagenbegehung am 17.06.2025 mit Vertretern des Stadtverbandes,Landesverbandes und der Stiftung St. Cyriaci et Antonii wurden folgende Probleme an- und besprochen.
Die Aufgaben des Vorstandes sind Durchsetzung der Pachtsache

 

- in sehr vielen Parzellen keine kleingärtnerische Nutzung 3/3 Teilung erkennbar
- zu hohe Obstbäume in den Parzellen,
- zu hohe Wildbäume, Koniferen in manchen Parzellen und Leerständen
- einige Wege unbegehbar, Zuwucherungen / Überhänge
- Müllentsorgung der Pächter in den Leerständen
- Prüfung sämtlicher Bauanträge, eventueller Rückbau erforderlich
- Poolaufstellung- eingelassene Pools sind grundsätzlich verboten
- Prüfung der bestehenden Pflegeverträge
- Überarbeitung unseres Pachtvertrages/ Gartenordung
- Erhöhung der gemeinnützigen Pflichtstunden auf Grund des Zustandes und Größe der Gartenanlage sowie eine Erhöhung des Stundensatzes, was in vielen Anlagen bereits beschlossen wurde.

 

Es war unübersehbar, dass man sich in einem Schockzustand befand, je weiter wir zur B100 und Mühlrain gelaufen sind. Dabei wurden sehr viele Fotos seitens des Stadtverbandes erstellt. Ein Rückbau oder Rückgabe eines Teilstücks des Pachtlandes, steht für den Grundeigentümer nicht zur Diskussion. Laut Generalpachtvertrag wurde das Land zur kleingärtenerischen Nutzung verpachtet und überlassen.

Bei Nichterfüllung des Zwecks, kann der Grundeigentümer den Generalpachtvertrag kündigen. Eine Vertragsverletzung im Rahmen eines Generalpachtvertrages liegt vor, wenn eine Partei ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, z.B. nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Pachtsache oder Vernachlässigung…

 

Fakt ist, es muss sich für den Erhalt unserer Anlage etwas ändern, auch das Bewusstsein und die Einstellung der Gartenfreunde zum Vereinsleben selbst.

 

 (Jeder rechnet erst was er für 12 Stunden zu zahlen hat, statt zu überlegen wie er sich mit einbringen könnte. Das ist wirklich traurig und bringt uns kein Stück weiter.)

 ---------------------------------------------------

Diesbezüglich wurden zur Vorstands-/erweiterte Vorstandsitzung am 28.06.2025 folgende, für unsere Anlage notwendigen Beschlussvorlagen gefasst:

 

Erhöhung der zu leisteten gemeinnützigen Pflichtstunden :

zu leisten sind ab 2026 - 12 Stunden pro Parzelle, aufgrund der Größe und Zustand unserer Anlage ist die Erhöhung gerechtfertigt und für den Erhalt unserer Anlage absolut notwendig. Jeder kann sich einbringen.

 

Vorschlag 1

Alter                                     Stunden

18-69                                      12

70-79                                        6

Ab 80                                    keine Stunden

Die Ableistung der Pflichtstunden wird dann flexibel nach Absprache mit dem Vorstand ( event. Beauftragter) möglich, auch an Wochentagen oder außerhalb der Saison z.B. bei Entfernung einiger Hecken und Bäume.

 

Vorschlag 2

Pflichtstundensatzerhöhung:

2026-   Erhöhung auf 30,00 Euro

2027-   Erhöhung auf 40,00 Euro- abhängig von den im Jahr 2026

             nichtgeleisteten Stunden

(1 Stunde kostet 39,00 Euro bei einer bereits empfohlenen Firma, welche wir dann von den gezahlten Stundengeld beauftragen würden)

 

Für weitere nützliche Vorschläge sind wir jederzeit offen, also reicht Diese im Büro gerne ein.

Der Erhalt unsere Gartenanlage steht hier absolut im Vordergrund

..................................................

Halle, 28.06.2025

 

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

 

mit großer Sorge müssen wir euch über eine alarmierende Entwicklung informieren:

Immer wieder werden Kleingartenanlagen Opfer von schweren Brandanschlägen.
Allein innerhalb einer Woche (im Frühjahr 2024) wurden in einer unserer Gartenanlagen sechs Lauben komplett zerstört und drei weitere erheblich beschädigt.
Neun Brandvorfälle in so kurzer Zeit – das hat uns alle erschüttert.

 

Auch in unserer Anlage haben Brände bereits 10 Lauben völlig zerstört und Weitere in Mitleidenschaft gezogen. (letzter Brand erst 2022)

 

Diese Brände hinterlassen nicht nur verbrannte Erde, sondern auch Verzweiflung, Unsicherheit – und erhebliche finanzielle Schäden, die jede und jeder von uns persönlich tragen müsste. Denn:

Ohne Versicherung trägt der/die Laubenbesitzer/in den gesamten Schaden selbst.

 

Das betrifft:

  • Die abgebrannte Laube selbst
  • Alle weiteren Baulichkeiten auf der Parzelle (z. B. Terrasse, Zaun, Schuppen)
  • Gartenmöbel, Geräte, Werkzeuge
  • Und sogar Bäume, Sträucher, Ernten, Gartenkulturen

Warum handeln jetzt wichtig ist

Nur ein sehr kleiner Teil unserer Mitglieder hat bisher eine Brandversicherung abgeschlossen – dabei sind die Beiträge im Verhältnis zum Risiko gering und der Abschluss unkompliziert.

Wir möchten euch deshalb dringend empfehlen, eine solche Versicherung abzuschließen – jetzt….bevor etwas passiert.

 

Unser Angebot über die Württembergische Versicherung (Rahmenvertrag):

  • Jahresbeitrag:        31,-€   oder        41,- €
  • Grunddeckung: 5000,-€            10.000,- €
    • Gilt für alle baulichen Anlagen, Gartenkulturen, Pflanzen

           Individuelle Erweiterung möglich:

  •  Individuelle Erweiterung möglich: s. Versicherungsantrag
    • Je 1.000 € zusätzliche Deckung: +2 € jährlich
    • Erweiterbar um Schutz gegen Vandalismus, Einbruch, Sturm, Leitungswasser u.v.m.

Vorteile:

Günstiger Gruppenvertrag
Einfache Abwicklung über den Vorstand
Schutz im schlimmsten Fall – wenn ihr ihn am meisten braucht

 

Was ist zu tun?

  • Füllt das Formular zur Versicherungsmeldung aus
  • (zu finden unter Download unserer Homepage oder holt euch den Antrag im Büro ab)
  • Gebt es beim Vorstand ab oder sendet es per E-Mail
  • Wir kümmern uns um die Abwicklung und Rückmeldung

Bitte nehmt dieses Thema ernst.


Ein Brand ist schnell entfacht – und was man über Jahre liebevoll aufgebaut hat, kann in Minuten verloren sein.
Mit einer Versicherung könnt ihr den finanziellen Schaden zumindest absichern.

Für Rückfragen oder Hilfe beim Ausfüllen stehen wir euch jederzeit gern zur Verfügung.

Sichert eure Parzelle – schützt eure Arbeit, eure Ernte und euren Rückzugsort.

herzliche Grüße
Euer Vorstand

 

 

Stadtverband d. Gartenfreunde Halle/S. Krausenstr. 22, 06112 Halle (Saale)
Halle (Saale), 25.06.2025


Genehmigungspflicht für Feuerwerke auf dem Stiftungsgelände


Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
liebe Vorsitzende,
der Grundstückseigentümer – in diesem Fall die Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii – hat uns
darüber informiert, dass bei geplanten Feuerwerken im Rahmen von u.a. Feierlichkeiten unbedingt
ein Genehmigungsverfahren einzuhalten ist.
Dies gilt auch für jede andere Form pyrotechnischer Vorführungen.


Bitte beachten Sie folgendes Verfahren:
Ein Antrag ist zunächst beim Stadtverband zu stellen.
Der Stadtverband holt in diesem Zuge die Zustimmung des Grundstückseigentümers ein.
Zusätzlich ist eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen.
Diese Genehmigung muss dem Stadtverband vorgelegt werden.
Ein Feuerwerk ohne entsprechende Genehmigung des Bodeneigentümers Stiftung Hospital
St. Cyriaci et Antonii ist nicht gestattet.
Wir bitten um Beachtung dieser Regelung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den
reibungslosen Ablauf sicherzustellen.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klemmstein
Vorsitzender