Gebührenordnung
Finanzordnung/Gebührenordnung
§ 01 Allgemeines
1. Die Finanzordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
2. Sollte es notwendig werden, können auch innerhalb des Geschäftsjahres durch den Vorstand Änderungen vorgenommen werden, um den finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen und somit Schäden für den Verein abzuwenden. Diese Änderung wird dann auf dem nächsten Pachtbescheid (Jahresrechnung) mit umgelegt.
§ 02 Mitgliedschaft und Pachtvertrag
1. Bei Eintritt als Mitglied und Neu-Pächter sind neben den Umlagen/Gemeinschaftsleistungen der Vereins-Jahresrechnung, folgende Zahlungen zu leisten:
· Aufnahmegebühr 35,00 €
· Jahresmitgliedschaft Verein 8,50 €
· Jahresmitgliedschaft Stadtverband 22,50 €
· Stromvorauszahlung 80,00 €
· Wasservorauszahlung 30,00 €
· Schlüssel f. Sicherheitsschließanlage je 35,00 €
· Sicherheitsleistung/Kaution 200,00 €
Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt mit einer Frist von einem Monat, nachdem die Parzelle beanstandungslos übergeben wurde und keine finanziellen Ansprüche gegenüber dem Verein bestehen.
§ 03 Elektro und Wassergebühren
Für anfallende Kosten zum Strom- und Wasserverbrauch des laufenden Abrechnungsjahres werden Vorauszahlungen in Höhe von 100% des zurückliegenden Jahresverbrauches inkl. einer Grundgebühr wie folgt erhoben.
· Grundgebühr Strom 12,00 €
· Grundgebühr Wasser 9,00 €
Sollten Abstellungen der Energie oder des Wassers auf fahrlässiges Verschulden eines Mitgliedes erfolgen, oder wenn das Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen dem Verein schuldig bleiben, werden die Gebühren unter § 04 Pkt. 4 und 5 erhoben. Diese sind vor jedem Arbeitsgang an den jeweiligen Beauftragten bzw. im Büro in bar zu zahlen, sonst erfolgt keine Zuschaltung. Sollte dabei auch Vereinseigentum (Leistungssystem der Wasserverteilung oder der Energieverteilung) beschädigt werden, sind auch diese Kosten für Material und Reparatur von dem verursachenden Pächter zu tragen (Schadensersatz)
Verlustrechnungsbeträge werden entsprechend - Jahresabrechnung der Versorger ermittelt.
§ 04 Bearbeitungsgebühren/Ordnungswidrigkeiten
1. Zahlungserinnerung 10,00 €
2. Abmahnung 10,00 €
3. fehlende Gartennummer 10,00 €
4. Adressermittlung 15,00 €
5. Verschuldete An- und Abstellung Strom 20,00 €
6. Verschuldete An- und Abstellung Wasser 20,00 €
7. Unentschuldigte Abwesenheit bei Ablesung
der Zählerstände u. fehlender Stände 10,00 €
8. Verlust Schließanlagenschlüssel 50,00 €
9. Nachkauf/Bestellung Schlüssel 35,00 €
§ 05 Gemeinschaftsstunden
Je verpachteter Parzelle sind folgenden Gemeinschaftsstunden zu leisten:
Alter Anzahl Stunden
18- 69 Jahre 12
ab 70 06 (2 x 3 Stunden)
ab 80 sind keine Stunden mehr zu leisten
Für jede nichtgeleistete Stunde ist ein Betrag in Höhe von 30,00 Euro zuzahlen.
§ 06 Jahresabrechnung und Ratenzahlungen
Die Jahresrechnung ist lt. Satzung spätestens zum 25.02. des Jahres fällig.
Kann ein Pächter in einem Jahr seiner Zahlungspflicht einmal nicht nachkommen, kann ein Ratenzahlungsvertrag geschlossen werden. Dieser ist unmittelbar nach Rechnungsabholung/Zustellung in Schriftform/Antrag im Büro zu stellen und wird in nur 3 Raten der Gesamtrechnung bewilligt.
Die Anrechnung der Pachtzahlung erfolgt erst mit Zahlung der letzten Rate. Bei Verzug einer Rate wird der Ratenzahlungsvertrag automatisch gekündigt und der Restbetrag ist sofort fällig. Bei Kündigung einer Ratenzahlung wird dem Pächter in Folgejahren keine Ratenzahlung mehr bewilligt. Nicht geduldet werden Keine bzw. eigenmächtige Ratenzahlungen.
Die Finanzordung ist laut Beschluss der Delegiertenversammlung vom 27.09.2025 ab sofort rechtskräftig.
